Auszug aus der Veröffentlichung VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH vom 24.03.2010
Führerscheinkontrolle von Arbeitnehmern durch Aufbringen von Klebesiegeln
von Bernd Huppertz
In letzter Zeit werden bei einschlägigen polizeilichen Verkehrskontrollen Führerscheine mit Klebesiegeln angetroffen. Damit soll dokumentiert werden, dass der Halter des KFZ die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seines Fahrers kontrolliert hat. Hierzu ergehen folgende Hinweise:
Bei der Nutzung von Firmen-/Dienstfahrzeugen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hat der Halter bestimmten Pflichten nachzukommen. Gemäß § 21 Nr. 2 StVG wird der Halter eines KFZ bestraft, wenn er anordnet bzw. zulässt, dass jemand das KFZ führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht oder nicht mehr besitzt. Der Halter hat sich danach, davon zu überzeugen, dass der Fahrzeug-
führer die zutreffende Fahrerlaubnis hat.
Als eine Möglichkeit wird das Auftragen eines Klebesiegels auf dem Scheckkartenführerschein angesehen.
Hiergegen bestehen auch seitens des BMV keine rechtlichen Bedenken, sofern durch das Siegel keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und sich das Siegel einfach und rückstandsfrei entfernen lässt.
(Schreiben des BMV vom 06.02.2007, Az.: S 31/7322.2/20/568114)
Das Aufbringen des Klebesiegels verwirklicht auch nicht den Straftatbestand der Urkundenfälschung noch verstößt es gegen einschlägige Vorschriften der FeV.